Der Alte Flugplatz stellte einige Jahre lang ein auf der Grundlage der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 2. Januar 2003 gesetzesunmittelbar geschütztes Biotop dar.
Die Anerkennung als Naturschutzgebiet wurde 2006 beantragt und schließlich Ende 2010 umgesetzt. Die Stadt Karlsruhe hat aus diesem Anlass ihre "Natura-2000-Kampagne" im Jahr 2010 dem Alten Flugplatz gewidmet und mehrere Veranstaltungen durchgeführt.
Die Pflegemaßnahmen der Stadt Karlsruhe und der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (Referat 56 des Regierungspräsdidiums Karlsruhe) zielen auf die Bewahrung der wertvollen Biotope durch Offenhaltung ab. Brombeeren und die frühe (amerikanische) Traubenkirsche werden an der Ausbreitung gehindert, extensive Mahd und Beweidung verhindern die Verbuschung der Rasen.
Die am Schutzgebiet wohnende Bevölkerung wird regelmäßig durch Presseartikel sowie Führungen über die Aktivitäten in dem Gebiet informiert. Nachfragen sind auch immer beim Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt unter der Tel. Nr. 0721 133 3122 möglich.
Der südöstliche Teil des Areals "Alter Flugplatz" wurde nicht zum Naturschutzgebiet erklärt. Für diese Flächen wird eine ökologisch verträgliche Bebauung geprüft. Hier gilt weiterhin die Allgemeinverfügung der Stadt. Das Betreten der Fläche sowie das Laufenlassen von Hunden sind somit nicht gestattet.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zur Information der Bevölkerung ein Faltblatt veröffentlicht, das an alle angrenzenden Haushalte verteilt wurde oder beim Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt, Markgrafenstraße 14, und Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz zu erhalten ist.
Um zum Schutz der wertvollen Biotope beizutragen, sollten Besucher folgende Punkte beachten:
- Verlassen Sie die markierten Wege nicht
- Lassen Sie keine Abfälle zurück
- Nehmen Sie Ihren Hund an die kurze Leine
- Füttern sie dieEsel nicht und zerstören sie nicht die Zäune