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Schutz und Pflege

Der Alte Flugplatz stellte einige Jahre lang ein auf der Grundlage der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 2. Januar 2003 gesetzesunmittelbar geschütztes Biotop dar.

Die Anerkennung als Naturschutzgebiet wurde 2006 beantragt und schließlich Ende 2010 umgesetzt. Die Stadt Karlsruhe hat aus diesem Anlass ihre "Natura-2000-Kampagne" im Jahr 2010 dem Alten Flugplatz gewidmet und mehrere Veranstaltungen durchgeführt.

Die Pflegemaßnahmen der Stadt Karlsruhe und der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (Referat 56 des Regierungspräsdidiums Karlsruhe) zielen auf die Bewahrung der wertvollen Biotope durch Offenhaltung ab. Brombeeren und die frühe (amerikanische) Traubenkirsche werden an der Ausbreitung gehindert, extensive Mahd und Beweidung verhindern die Verbuschung der Rasen.

Die am Schutz­ge­biet wohnende Bevöl­ke­rung wird regelmäßig durch Presse­ar­ti­kel sowie Führungen über die Aktivi­tä­ten in dem Gebiet informiert. Nachfragen sind auch immer beim Umwelt- und Arbeits­schutz der Stadt unter der Tel. Nr. 0721 133 3122 möglich.

Der südöst­li­che Teil des Areals "Alter Flugplatz" wurde nicht zum Natur­schutz­ge­biet erklärt. Für diese Flächen wird eine ökologisch verträg­li­che Bebauung geprüft. Hier gilt weiterhin die Allge­mein­ver­fü­gung der Stadt. Das Betreten der Fläche sowie das Laufen­las­sen von Hunden sind somit nicht gestattet.

Das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe hat zur Infor­ma­tion der Bevöl­ke­rung ein Faltblatt veröf­fent­licht, das an alle angren­zen­den Haushalte verteilt wurde oder beim Umwelt- und Arbeits­schutz der Stadt, Markgra­fen­stra­ße 14, und Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe am Rondell­platz zu erhalten ist.

 

Um zum Schutz der wertvollen Biotope beizutragen, sollten Besucher folgende Punkte beachten:

  • Verlassen Sie die markierten Wege nicht
  • Lassen Sie keine Abfälle zurück
  • Nehmen Sie Ihren Hund an die kurze Leine
  • Füttern sie dieEsel nicht und zerstören sie nicht die Zäune